Die Raiffeisenbank Mittenwald eG nimmt an dem Moratorium ohne Gesetzesform für Verbraucher und Nichtverbraucher teil.
Damit können Darlehensnehmer mit Liquiditätsproblemen, welche durch die COVID-19 Pandemie ausgelöst wurden, unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. März 2021 Anträge auf Tilgungsaussetzungen für ihre Darlehen bei uns stellen.
Die Voraussetzungen sind u.a.:
- Der Darlehensvertrag wurde vor dem 15. März 2020 abgeschlossen.
- Es handelt sich um ein bankeigenes Teilzahlungsdarlehen (keine Förderkredite der KfW, LfA u.ä.)
- Bei jedem Darlehen kann für maximal 9 Monate die Tilgung ausgesetzt werden - dabei werden bereits erfolgte Tilgungsaussetzungen seit dem 30. März 2020 auf die maximale Dauer von 9 Monaten angerechnet.
- Die Liquiditätsprobleme sind ausschließlich durch die COVID-19 Pandemie verursacht.
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie uns an!
Ihre
Raiffeisenbank Mittenwald eG