Änderung der AGB Banken, Sonderbedingungen und des Preis- und Leistungsverzeichnisses

Wir benötigen Ihre Zustimmung

 

Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Dies bedeutet, dass zukünftig Ihre Zustimmung benötigt wird, sobald sich die Vertragsbedingungen ändern.

Die neuen Vertragsbedingungen haben wir Ihnen bereits zur Verfügung gestellt (per Post oder über das Online-Banking).

 

Sofern Sie Ihre Zustimmung noch nicht erteilt haben bitten wir Sie folgendes zu tun:

  • scannen Sie den vollständigen Link / QR-Code aus Ihrem Anschreiben oder
  • loggen Sie sich im Online-Banking ein oder
  • füllen Sie die folgende PDF-Datei aus und geben Sie diese bei uns ab

und erteilen Sie damit Ihre Zustimmung.

 

Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!